Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zum Training

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Hundeschule Mark Karlstedt, Kloster-hofweg 54A in 41199 Mönchengladbach. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Der Vertrag wird mit der Hundeschule Mark Karlstedt geschlossen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Trainingseinheiten durch Herrn Mark Karlstedt. Die Hundeschule ist berechtigt, für die Einzel- und Gruppen-Trainingseinheiten auch gleich qualifizierte Trainer der Hundeschule einzusetzen. Eine Ausnahme hiervon gilt für individuelle vertragliche Vereinbarungen, in denen ein persönliches Training ausschließlich durch Herrn Mark Karlstedt vorgesehen ist.

1.2. Antrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Hundeschule Dog-Event Mark Karlstedt zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages von DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“. Die Hundeschule kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die Hundeschule das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3 Alter

Eine Mitgliedschaft ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.

1.4 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Hundeschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Platzregeln nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

1.5 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) der Hundeschule Dog-Event Mark Karlstedt unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Hundeschule dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

2. Vertragsgegenstand

Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass die Hundeschule keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Es handelt sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag deshalb nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

3. Impfschutz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, für einen vollumfänglichen Impfschutz des teilnehmenden Tieres zu sorgen. Der Impfpass ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde vorzuzeigen.

4. Krankheiten

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.

Akute oder chronische Erkrankungen sind der Hundeschule vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen.

Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen.

Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.

5. Haftung

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.

Der Hundehalter hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Hundeschule übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden. Jede Teilnahme der Hundehalter und teilnehmenden Hunde an den Veranstaltungen (Betreuung, Training) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. In Ferienkursen wird keine Haftung für teilnehmende Kinder übernommen.

Der Hundehalter haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden. Der Hundehalter bestätigt das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung.

6. Training und Bezahlung

Einzeltraining und Einzelstunden DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“

Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit für das Einzeltraining werden mit dem Hundehalter individuell vereinbart.

Trainingseinheiten, die in Kursform vereinbart werden, sind vor Beginn des Kurses in voller Höhe zu bezahlen.
Die Gebühr für Einzelstunden und Intensivtrainings muss grundsätzlich vor dem Training überwiesen und auf dem Konto der Hundeschule gutgeschrieben worden sein.
Eine Trainingseinheit dauert ca. 60 Minuten.

Für das Einzeltraining ist die Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte. Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nur dann, wenn der Trainingstermin mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurde.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom vereinbarten Treffpunkt berechtigt dies nicht zum Nachholen der Trainingsstunde. Die Trainingsgebühr ist daher auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nehmen kann.

Sollte das Training von Seiten der Hundeschule nicht stattfinden können, so wird die Trainingseinheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt (die Nachholtermine werden mit dem Kursteilnehmer abgestimmt). Dies gilt auch für Termine, die vom Kursteilnehmer fristgerecht abgesagt wurden.

Weiterhin ist die Trainingsgebühr in voller Höhe zu entrichten, falls eine Trainingsstunde durch „höhere Gewalt“ (z. B. starker Regen, Glatteis, etc.) nicht stattfinden kann. In diesem besonderen Fall wird entweder ein Nachholtermin angeboten oder ein anderer Trainingsort vorgeschlagen, um einen Ausfall zu vermeiden.

Die Trainingsstunden haben eine Gültigkeit von einem Jahr nach Vertragsbeginn und sind nicht auf Dritte übertragbar.

Gruppentraining Abo DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“

Die aktuellen Gruppentermine werden auf der Webseite www.hundeschule-karlstedt.de bekannt gegeben. Die Hundeschule ist berechtigt, die Termine für das Gruppentraining jederzeit zu verlegen.

Die Bezahlung der Abo-Gebühr erfolgt wöchentlich im Voraus per Lastschrifteinzug vom Bankkonto des Kunden oder des vom Kunden im Vertrag angegebenen Kontos.
Die Hundeschule behält sich bei schlechten Trainingsbedingungen (starker Regen, Glatteis, etc.) vor, Gruppenstunden – auch kurzfristig – abzusagen, um Hund und Halter nicht zu gefährden. Für ausgefallene Stunden findet kein Ersatztermin statt.

Der Hundeschulbetrieb findet während einer Urlaubszeit und Weiterbildungszeit von 6 Wochen pro Jahr nicht statt. Der jeweilige Urlaubstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. An Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht/Training statt. Die 6-wöchige Urlaubs- und Weiterbildungszeit bleibt davon unberührt.

Die Trainingsstunden (nicht DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“) haben eine Gültigkeit von einem Jahr nach Vertragsbeginn und sind nicht auf Dritte übertragbar.
Sämtliche Fotos, Videos und sonstige Aufnahmen, die im Rahmen des Unterrichts, bei Seminaren oder Veranstaltungen entstehen, dürfen von der Hundeschule Dog-Event Mark Karlstedt zu Werbezwecken genutzt und veröffentlicht werden. Sofern der Kunde dies nicht möchte, muss er schriftlichen Widerspruch einlegen.

6.1 Training im Abo DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“

Gruppen-, Intensivgruppen- und Einzelstunden können nicht angespart werden und können nur für die vorgesehenen Wochen eingelöst werden.

Die Zeiten für die Intensivgruppenstunden werden seitens der Hundeschule vorgegeben.

6.2 Bezahlung Abo DoSoCo, „I like to move it“ und „Freies Training“

Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Wochenanfang für die jeweilige Kalenderwoche (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für die erste anteilige Kalenderwoche nach Vertragsabschluss wird zusammen am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für die letzte anteilige Woche der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

6.3. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Zusatzkosten und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,– vom Mitglied zu tragen.

6.4 Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

6.5 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied eines DoSoCo-, „I like to move it“- und „Freies Training“-Abos mit der Zahlung eines Betrags, der vier Wochenbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Hundeschule berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Hundeschule berechtigt, für die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages die Wochenbeiträge in voller Höhe bis zum Vertragsende einzufordern.

6.6 Verzugskosten

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6.7 Andere Veranstaltungen

Dog-Events, Workshops, Seminare und die Bezahlung derselben unterliegen individuellen Vereinbarungen, die der Kursbeschreibung beigefügt sind und somit bei Buchung und Anmeldung akzeptiert werden.

7. Kündigung

Einzelstunden, Gruppenstunden und Abonnements

Ohne Vorliegen eines außergewöhnlichen Grundes kann der Vertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Trainingsstunden nicht gebührenfrei gekündigt werden. In diesem Fall fällt die volle Gebühr des jeweils gebuchten Trainings zur Zahlung an.

Sofern bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Grundes bis spätestens 2 Wochen vor Beginn einer Einzelstunde bzw. einer Trainingseinheit eine Absprache mit der Hundeschule zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung getroffen wird, fällt lediglich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % der eigentlichen Gebühr an. Andernfalls ist auch in diesem Fall die volle Gebühr zu entrichten.

Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gilt: Die Abonnements mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten müssen bis spätestens 12 Wochen vor deren Ablauf schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich das Abonnement automatisch um 12 Monate.

Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gilt: Die Abonnements mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten werden zu einem unbefristeten Vertrag, sollte der Vertrag nicht durch eine der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Für den Fall des unbefristeten Vertrags gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende.

7.1 Stilllegung des Abo DoSoCo und des „I like to move it“- und „Freies Training“-Vertrages

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, seinen Vertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten ruhend zu stellen, wobei dies max. 3 Monate im Kalenderjahr möglich ist.

Die beabsichtigte Stillegung ist der Hundeschule spätestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Stilllegungsphase schriftlich bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrages aus dem Vertrag bzw. dem Abonnement befreit. Leistungen können von der Hundeschule in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen werden. Für den Fall der Stilllegung verlängert sich der Vertrag bzw. das Abonnement und die Mitgliedschaft entsprechend um den Zeitraum der Stillegung. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag oder das Abonnement bereits gekündigt wurde und die Hundeshule die außerordentliche Kündigung des Vertrages erklärt hat.

7.2 Kündigung bei Umzug

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel, der 50 Kilometer und mehr entfernt ist.

7.3 Stilllegung des Vertrages aus gesetzlichen Gründen

Sollte aufgrund eines ausgesprochenen gesetzlichen Verbotes der Betrieb der Hundeschule und mithin die Durchführung des Vertrages und des Abonnements nicht möglich sein, so wird für den Zeitraum des Verbotes der Vertrag ruhend gestellt.
Die Hundeschule hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erhebung des im Vertrag und Abonnement vereinbarten Beitrages. Leistungen der Hundeschule können für den Zeitraum der gesetzlich angeordneten Schließung nicht abgerufen bzw. gefordert werden.
Für den Zeitraum der gesetzlich angeordneten Schließung verlängert sich der Vertrag und das Abonnement um den Zeitraum, für den die Schließung angeordnet wurde. Der Vertragspartner kann von der Hundeschule auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über den dann entstandenen neuen Zeitpunkt des Vertragsendes unter Berücksichtigung von Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.

Sofern nur eine teilweise Schließung des Angebotes der Hundeschule betroffen ist, steht es der Hundeschule frei, dem jeweiligen Kunden und Vertragspartner des Vertrages oder Abonnements gleichwertige Alternativen zum gebuchten vertraglichen Programm anzubieten. Die Hundeschule verliert in diesem Fall nicht ihren Anspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises bzw. des Abonnementsbetrages, selbst wenn der Kunde die alternativ angebotene, gleichwertige Leistung der Hundeschule nicht abrufen oder wahrnehmen sollte.

8. Datenschutz

Die Hundeschule Karlstedt Dog Event – Internetadresse https://www.hundeschule-karlstedt.de – sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt, die eingesehen werden kann auf der Seite der Datenschutzerklärung. Die in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sind in der Datenschutzvereinbarung festgelegt.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

10. Gerichtsstandvereinbarung

Für Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt als vereinbart.